Abmeldung / Wegzug
Sie haben sich entschieden unsere Gemeinde zu verlassen?
Sie können sich aber auch weiterhin gerne am Schalter melden.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Schriftenempfangsschein (Heimatausweis)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir:
- Ausländerausweis
Bitte beachten Sie bei einem Wegzug ins Ausland:
- frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (ca. 2 Monate vor Abreise)
- Bestimmung eines Vertreters mit Wohnsitz in der Schweiz für die Entgegennahme der Steuerbetreffnisse.
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt für Militär und Zivilschutz betreffend Auslandurlaub/Auslandabwesenheit
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 317 24 26 | melanie.suesstrunk@truttikon.ch |