Adressauskunft
Die Einwohnerkontrolle gibt, ohne dass Gründe angegeben werden müssen, d. h. ohne die Prüfung eines Interesses der auskunftssuchenden Person, Auskunft über: Name, Vorname, Adresse, Datum von Zu- und Wegzug einer anderen Person.
Erweiterte Auskunft
Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort werden bekanntgegeben, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
Eine Anfrage für eine Adressauskunft muss immer schriftlich erfolgen, telefonisch werden keine Daten bekanntgegeben.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 317 24 26 | melanie.suesstrunk@truttikon.ch |