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Generelle Informationen

Die Kommunikation über audiovisuelle Kanäle hält auch in der politischen Kommunikation immer stärker Einzug. Der Bund veröffentlicht seit 2016 Erklärvideos zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen. Der Regierungsrat nimmt diese Entwicklung auf und lässt künftig zu kantonalen Abstimmungsvorlagen kurze Videos produzieren.

Die rund dreiminütigen animierten Clips erläutern den Inhalt der jeweiligen Vorlage leicht verständlich und stellen die Haltung des Regierungsrats sowie die jeweilige Gegenmeinung ausgewogen dar. Verfügbar sind die Videos auf der Website des Kantons Zürich unter dem Link: Wahlen_Abstimmungen

Die Eidgenössischen, bzw. Kantonalen Vorlagen sind je unter einem separaten Reiter ersichtlich.


Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 09:00-10:00 Uhr

Urnenstandort

Die Urne befindet sich im Gemeindehaus

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist