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AHV-Ausweis

Wer AHV-Beiträge zahlt oder bezieht, erhält einen AHV-Ausweis.
Wenn der Name geändert hat - z.B. nach Heirat oder Scheidung - oder nach einem Verlust stellt die zuständige Ausgleichskasse einen neuen AHV-Ausweis aus.
  • Arbeitnehmende bestellen einen neuen AHV-Ausweis über den Arbeitgeber.
  • Die übrigen Versicherten bestellen einen neuen AHV-Ausweis direkt bei ihrer Ausgleichskasse.
  • Wer im Ausland wohnt, bestellt einen neuen AHV-Ausweis bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf.

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