AHV-Ausweis
Wenn der Name geändert hat - z.B. nach Heirat oder Scheidung - oder nach einem Verlust stellt die zuständige Ausgleichskasse einen neuen AHV-Ausweis aus.
- Arbeitnehmende bestellen einen neuen AHV-Ausweis über den Arbeitgeber.
- Die übrigen Versicherten bestellen einen neuen AHV-Ausweis direkt bei ihrer Ausgleichskasse.
- Wer im Ausland wohnt, bestellt einen neuen AHV-Ausweis bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf.
Link_SVA
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 052 317 24 26 | melanie.suesstrunk@truttikon.ch |