Aufenthaltsausweis
Dazu benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis (Niederlassungsbescheinigung). Dieser Ausweis bestätigt, dass Sie weiterhin Ihren Hauptwohnsitz in Truttikon haben und auch hier Ihre Steuern bezahlen. Mit diesem Ausweis können Sie sich in der gewünschten Gemeinde als Wochenauftenhalter anmelden.
Dieser Ausweis ist ein Jahr gültig. Nach Ablauf kann dieser erneuert werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 317 24 26 | melanie.suesstrunk@truttikon.ch |